Gängig und für nahezu jedes Unternehmen inzwischen nachvollziehbar und damit auch dokumentationsfähig, müssen Größen für den CO2-/CO2e-THG-Faktor unter Scope 1 und 2 sein.
Noch in einer gewissen „Grauzone“ bewegen sich dabei aber alle Faktoren zu THG-Emissionen, welche innerhalb des Bereichs von Scope 3 liegen: Die der gekauften Waren und Dienstleistungen, der Geschäftsreisen und Pendler, der Abfallentsorgung und Verwendung verkaufter Produkte, der Transporte und Lieferungen (Up- und Downstream), der Folgen von Investitionen, von Leasingobjekten und Franchising.
Nun haben wir beschlossen eine Arbeitsgruppe aus Unternehmen der produzierenden wie weiterverarbeitenden Industrie und KMU unserer Mitglieder ins Leben rufen, um die Thematik des Carbon Footprint ganzheitlich zu bearbeiten.
Dazu wollen wir diese Arbeitsgruppe zuerst mit einem LoI der betreffenden Unternehmen konfigurieren, um einen Arbeitsplan mit individuell definierten Zielen erstellen zu können. Auf dieser Basis stellen wir dann einen Antrag auf Förderung des gemeinsamen Projekts, in dem auch themenrelevante Player aus F&E, sowie ein „Praktiker“ mit einem bereits operativen Programm zum Check der Faktoren zur Klimaneutralität dabei sind.
Das erste Ziel: Sicherheit unserer Mitglieder in der Dokumentation der Faktoren unter Scope 1 und 2.
Das erweiterte Ziel: Die Dokumentation des individuellen Footprints je Unternehmen unter Scope 1-3 sein, sowie die Entwicklung eines Programms, diesen unter der Eingabe sich verändernder Parameter aktuell anpassen zu können – damit rechtzeitig Betriebssicherheit gegeben und gesetzl. Lenkungsmaßnahmen entsprochen wird, sowie gestellte Anforderungen für den Zulieferbetrieb erfüllt werden.